Katharina Kroll
Rechtsanwältin und Notarin
Lehrbeauftragte der FH Münster
Nachfolgeplanung und Unterstützung nach dem Erbfall
Rechtsanwältin Kroll berät und vertritt unsere Mandanten schwerpunktmäßig im Erbrecht, sowohl im Bereich der Nachfolgeplanung als auch bei der Konfliktlösung nach dem Erbfall.
Nachfolgeplanung
Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus? Entsprechen die Vorgaben des Gesetzes meinen Vorstellungen? Welche Anordnungen kann ich in Testament oder Erbvertrag treffen? Was sollte ich schon zu Lebzeiten regeln?
Unter Einbezug von steuerlichen Aspekten und aktuellsten Entscheidungen in der Rechtsprechung setzen wir Ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche im Hinblick auf Ihre Nachfolge um.
Zu unseren Leistungen gehören u.a.:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Beratung zu familienrechtlichen Anordnungen
- Nachlassplanung in individuellen Lebenssituationen, u.a.:
- Verfügungen geschiedener Eheleute
- Erbrechtliche Versorgung minderjähriger Kinder
- Versorgung behinderter Kinder
- Verfügungen einer allein stehenden Person
- Beratung im Hinblick auf lebzeitige Übertragungen
- Einbezug der EU-Erbrechtsverordnung
Nach dem Erbfall
Wer erbt, sieht sich mit zahlreichen Fragen und Problemen konfrontiert. Und derjenige, der einen nahen Angehörigen wegen einer letztwilligen Verfügung nicht beerbt, stellt sich die Frage, welche Rechte er hat.
Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe auf und beraten Sie im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche.
Zu unseren Leistungen gehören u.a.
- Beantragung von Erbscheinen
- Unterstützung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Vorbereitung der Erbausschlagungserklärung
- Auslegung und Anfechtung von Testamenten
- Beratung des Erben im Hinblick auf seine Haftung
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Erbansprüchen
- Beratung in internationalen Erbfällen
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